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Was passiert eigentlich mit unserem digitalen Vermächtnis? Diese und andere Fragen rund um unsere Online-Konten klärt unsere Bürgermeisterin Julia Nissen in diesem Beitrag. Außerdem erhaltet ihr eine kleine To-do-Liste und hilfreiche Links zum Thema.
So wie die Zeiten sich verändern, verändert sich auch das Erbe. Früher fand man Kartons auf Dachböden oder in Kellern, welche bis oben hin gefüllt waren mit Fotoalben, losen Fotosammlungen und schier niemals endendem Schriftverkehr. Aber auch diese Kartons waren irgendwann leer. Die Fotos, der Schriftverkehr und alles andere irgendwann sortiert und man hatte so etwas wie einen Überblick.
Der digitale Nachlass
Doch wie verhält sich das, wenn statt der Kartons nur ein Handy und Laptop bleiben? Was passiert mit den Daten der verstorbenen Person? Kann ich Benutzerkonten bei Online-Shops einfach so sperren lassen? Und wie verhält sich das alles mit Social Media? Und woher weiß ich überhaupt, wo die Person überall einen Account hatte? Was für Endgeräte wurden benutzt (Tablets, Fitnessarmbänder/Smartwatches)? Gibt es Verknüpfungen zum Smart Home?
Wir haben uns bemüht euch einmal eine kleine Liste zusammen zu stellen, nach der ihr schon einmal grob verfahren könnt. Wir sind keine Anwälte oder Notare und dieses Rechtsgebiet ist noch relativ neu, deshalb übernehmen wir keine Gewähr. Falls ihr mehr Informationen zu dem Thema benötigt, könnt ihr euch gerne mit dem Anwalt oder Notar eures Vertrauens in Verbindung setzen. Die haben da sicherlich noch mehr Hinweise und Hilfen, wie das korrekt auszusehen hat und im Zweifelsfall auch vor Gericht standhält.
Hier ein kleiner Überblick:
1. Erstellt rechtzeitig eine Vollmacht, die regelt wer im Falle von schwerer Krankheit oder Tod für die Abwicklung der Online-Accounts zuständig ist und wie mit diesen zu verfahren ist.
2. Eine genaue Auflistung ALLER Online-Konten (Von A wie Amazon bis Z wie Zalando) mit den dazugehörigen Passwörtern und genauen Anweisungen, was mit welchem Benutzerkonto passieren soll. Welche sollen gelöscht werden? Soll ein Benutzerkonto in einem sozialen Netzwerk zu einem Gedenkprofil umgewandelt werden? Wenn ja, wer soll sich um die Verwaltung davon kümmern?
3. Am besten fertigt ihr die Liste auf Papier an, statt auf einem USB-Stick oder ähnlichem. Der USB-Stick kann durch äußere Einwirkungen beschädigt werden oder Daten verlieren. Papier ist da geduldiger und sollte am besten laminiert oder in einer Klarsichtfolie verpackt sein.
4. Die Liste sollte dann entweder an denjenigen übergeben werden, den ihr dazu bestimmt habt im Falle des Falles, diese Aufgabe zu übernehmen. Wenn ihr das aber nicht machen wollt, könnt ihr euch ein Bankschließfach mieten und es dort hinterlegen. Den Schlüssel des Bankschließfachs könnt ihr dann bei dem Notar oder Anwalt gemeinsam mit dem Testament hinterlegen. Es schadet aber nicht eure ausgewählte Vertrauensperson schonmal über den Umstand zu informieren.
5. Falls ihr noch andere wichtige Unterlagen habt, könnt ihr diese natürlich auch in dem Bankschließfach hinterlegen. Natürlich nur, wenn die auch für die Person bestimmt sind, die den Schlüssel für das Schließfach bekommt.
6. Macht auf jeden Fall in der Vollmacht klar, dass die Person, die euren digitalen Nachlass verwaltet, dies nur schon zu Lebzeiten tun darf, wenn ihr dazu, durch eine schwere Krankheit oder Koma, nicht mehr in der Lage seid.
7. Außerdem muss auch geklärt werden, wie mit den Endgeräten, sprich Handy/Smartphone, Tablet/Surface, Laptop/Notebook, Fitnessarmbänder oder Smartwatches und Computer verfahren werden soll. Sollen sie an jemand anderen vererbt werden, nachdem die Daten durchgearbeitet und gelöscht wurden? Sollen die Endgeräte verkauft oder verschrottet werden?
8. Natürlich müsst ihr die Account-Liste mitsamt Passwörtern immer aktuell halten. Wenn ihr also irgendwo ein Benutzerkonto löscht, muss das auf der Liste angepasst werden, ebenso wenn ihr irgendwo das Passwort ändert. Auch neue Benutzerkonten müssen mitsamt Passwort ergänzt werden.
9. Es gibt auch Unternehmen, die sich um die digitale Nachlassverwaltung kümmern. Allerdings ist die Datensicherheit hier fraglich und der Umfang der Leistungen variiert von Anbieter zu Anbieter. Auch Endgeräte können an solche Unternehmen übergeben werden. Das sollte man sich aber ein paar mal durch den Kopf gehen lassen, ob man wirklich jemand Fremdes damit beauftragen möchte …
Eine Mustervollmacht von der Verbraucherzentrale findet ihr hier.
Eine Musterliste für Onlinekonten gibt es ebenfalls da.
Wir hoffen euch damit ein bisschen Hilfe an die Hand gegeben zu haben, vielleicht tragt ihr das Thema auch einfach weiter an Freunde, Verwandte und Bekannte. Denn online sind wir ja fast alle und es schadet nicht, einmal alles sauber und ordentlich aufzulisten. Vielleicht findet man selber Benutzerkonten, die man nicht mehr nutzt und schon gleich selber löschen kann.
Für mehr Transparenz: Dieser Beitrag ist hier schon einmal auf deichdeern.com erschienen.
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